Mittwoch, 25. August 2021

CumEx-Hammer trifft Lang & Schwarz: Steuerrückstellungen nötig, Dividende und Aktiensplit in Gefahr, Hauptversammlung verschoben

Was für eine Horrormeldung bei Lang & Schwarz, die nach Börsenschluss verbreitet wurde und den Kurs in der Spitze um über 50% ins Minus drückte: Lang & Schwarz gerät ins Visier der CumEx-Ermittlungen und wird dafür erhebliche Rückstellungen bilden (€45 Mio.) bei wohl maximal möglicher Belastung von €61 Mio, teilte das Unternehmen mit. Dadurch könnten auch Aktiensplit und Dividende gefährdet sein, so dass LuS die Hauptversammlung verschieben muss, da diese Punkte auf der Tagesordnung standen und Aktionäre bereits Stimmrechtsvollmachten erteilt haben, die sie unter den neuen Umständen vielleicht so nicht mehr abgegeben hätten.

Doch die Verschiebung des Hauptversammlungstermins ist das kleinste der Probleme, die LuS nun vor der Brust hat. Hier bekommt ihr meine überschlägige Ersteinschätzung zur Thematik/ Problematik...

Zunächst drucke ich hier mal die Meldung im Wortlaut ab, damit alle wissen, worüber man sich den Kopf zerbrechen muss.

Lang & Schwarz verschiebt Hauptversammlung und bildet Steuerrückstellung

Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Hauptversammlung

Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, die für den 26. August 2021 anberaumte ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Zur Hauptversammlung wird neu eingeladen unter neuer Tagesordnung, über die neu abzustimmen sein wird.

Grund für die Absage ist ein Zwischenbericht im Zuge einer Steuerprüfung, die insbesondere für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2020, über die vorgeschlagene Satzungsänderung betreffend einen Aktiensplit und über die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 8 der Einladung vom 16. Juli 2021) erheblich sein kann, die jedoch denjenigen Aktionären, die bereits die Stimmrechtsvertreterin mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragt und ihr Stimmrecht damit faktisch schon ausgeübt haben, dabei unbekannt war.

Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist eine Untersuchung der Geschäfte der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.

Auslöser der kurzfristigen Verschiebung der Hauptversammlung ist ein am Abend des 23. August 2021 eingegangener Zwischenbericht des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf betreffend die steuerliche Prüfung der Kapitalertragsteueranrechnung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis 2009. Die Prüfung ist bislang nicht abgeschlossen. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft erhält insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Geschäftsjahre 2007, 2010 und 2011 liegen bislang keine vergleichbaren Zwischenberichte vor.

Nach Auffassung des Vorstandes sind die Prüfungsgegenstände der Zeiträume 2007, 2008 bis 2009 sowie 2010 bis 2011 tatsächlich und rechtlich wesensverschieden und daher wesentlich unterschiedlich zu behandeln. Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet.

Diese Beurteilung gründet zunächst auf Stellung und Funktion eines Wertpapierhandelsunternehmens, das in einem regulierten und überwachten Markt unter Marktgerechtigkeit, im Einklang mit der Marktübung, von Handelsüberwachungsstelle, Börsenaufsicht und Finanzaufsicht insofern stets unbeanstandet Wertpapierdienstleistungen erbracht hat, ohne Identität und Umstände seiner Gegenpartei zu kennen.

Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden.

Gleichwohl ist möglich, dass die jeweiligen Sachverhalte und darin das Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen nachträglich steuerlich anders beurteilt werden. So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft führen würden.

Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. Die Rückstellung kann aus dem laufenden Konzerngewinn des ersten Halbjahres 2021 gebildet werden, hat aber Auswirkungen auf die geplante Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 (insoweit wird auf die Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 21. Juli 2021 verwiesen). Der Aufsichtsrat ist informiert.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen berichten. (Quelle: dgap.de.)

Meine Anmerkungen

1. LuS meint, das Ganze sei ungerechtfertigt und man ist sich natürlich keiner Schuld bewusst und hat auch keinesfalls irgend etwas ungesetzliches getan. Klar, was sollen sie auch sonst sagen...? "Wir haben vorsätzlich Steuerbetrug begangen und/oder unsere Kunden dabei unterstützt"?

2. Man hat eine Ankündigung auf dem Tisch und diese kann in absehbarer Zeit zu rückwirkend veränderten Steuerbescheiden führen - LuS müsste diese Steuern dann bezahlen, kann sie sich aber zurückholen. Dazu muss man "nur" die Vorwürfe entkräften und die entsprechenden Gerichtsverfahren gewinnen. Oder aber einen Vergleich schließen, bei dem man dann mit einer geringeren Summe aus der Nummer herauskommt.

3. LuS gibt am, am Abend des 23. August das Schreiben zugestellt bekommen zu haben, hat die betreffende Adhoc aber erst um 19:50 am 24. August herausgegeben. Eigentlich hätte dies "unverzüglich" geschehen müssen, also ohne schuldhafte Verzögerung.

Darüber werden sich bestimmt viele Leute die Köpfe heißreden, aber ich sehe hier kein Versäumnis bzw. allenfalls eine "lässliche Sünde". Denn... erstmal hat LuS lediglich eine Forderung auf dem Tisch. Zu dieser hat man sich umgehend steuerlich beraten lassen, um eine genaue Einschätzung zu bekommen, welche Auswirkungen das konkret auf die Bilanz/en haben wird und auf die geplanten Maßnahmen (Aktiensplit, Dividende). Die in der Adhoc genannten Werte wurden also nicht erwürfelt, sondern ermittelt. Ich denke, das dieses gewählte Verfahren zulässig ist, weil man ansonsten den Kapitalmarkt komplett verunsichert hätte und dann (erst) nach 24 Stunden eine zweite Adhoc mit den Zahlen vorgelegt hätte. Und dann hätten alle, wirklich alle, kritisiert, weshalb man erst eine Horrormeldung raushaut und mit den Fakten 24 Stunden wartet.

Positiv ist jedenfalls, dass es keinen Vorabinsiderhandel gab, denn sonst wäre der Kurs wohl schon gestern oder heute im Tagesverlauf kräftig abgeschmiert.

4. LuS wird wegen der Sache kaum seine Lizenz verlieren (die eigene Wertpapierhandelslizenz wurde 2010 zurückgegeben und die Aktivitäten werden seitdem von einer Tochter der börsennotierten LuS-Holding fortgeführt). CumEx war über viele Jahre hinweg "gelebte Praxis" in deutschen Banken, die ihren Kunden dabei halfen, den Staat um Milliarden zu betrügen und dabei ordentlich mitverdient haben. Es ist also davon auszugehen, dass in Zukunft noch eine ganze Reihe von Kreditinstituten und ggf. auch Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater mit ähnlichen Vorwürfen und Forderungen in der presse auftauchen.

Aber, um das gleich klarzustellen, das macht das - potenzielle - Verhalten von LuS nicht besser oder moralisch zweifelsfreier!

5. Direkte Auswirkungen auf die Börsenhandelsplätze von LuS und auch auf Wikifolio halte ich für nahezu ausgeschlossen. Die begebenen Zertifikate werden über eine Treuhänder abgesichert (Erläuterungen hierzu siehe hier und hier).

Der Imageschaden wiegt dennoch schwer und dürfte LuS bei neuen Vertragsabschlüssen und Partnerschaften kaum helfen, vorsichtig ausgedrückt. 

6. Das Verschieben der Hauptversammlung ist notwendig und kein Beinbruch. Auch wenn niemand darüber erfreut sein wird. Wichtig(er) ist, dass LuS zur HV umfassend informiert und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie mit der Thematik umgegangen werden soll und welche Auswirkungen sich auf LuS und für die Aktionäre abzeichnen.

7. LuS beziffert den maximal möglichen Schaden auf €61 Mio. Vermutlich wird es weniger werden, wenn überhaupt eine Zahlung erfolgen muss. Rechtsberatungskosten usw. erhöhen sich natürlich auf jeden Fall.

Die Aktie hat beim Absturz von €130 auf €70 in der Spitze einen Kursverlust von €60 einstecken müssen - bei 3,15 Mio. Aktien also knapp €190 Mio. Und damit mehr als Dreifache des potenziellen Wertverlust von €61 Mio. - von dem allerdings noch überhaupt nicht klar ist, ob er überhaupt eintritt und wenn ja, in welcher Höhe.

Meine Einschätzung

Quelle: wallstreet-online.de
Unsicherheit erzeugt Panik und es ist nachvollziehbar, dass viele Anleger entsetzt ihre Aktien auf den Markt geschmissen haben. Die Situation ist kaum fundiert einzuschätzen und manch einer hat bestimmt den Fall Wirecard im Hinterkopf und will nicht ein zweites finanzielles Waterloo erleben.

Doch wo Risiken bestehen, entstehen auch Chancen.

"Große Anlagemöglichkeiten kommen immer dann, wenn hervorragende Unternehmen vorübergehend in schwieriges Fahrwasser geraten und deshalb unterbewertet werden."
(Warren Buffett)

Ich will damit nicht sagen, dass die Aktie von LuS beim aktuellen Kurs von €80 eine große Anlagemöglichkeit darstellt, das muss jetzt jeder für sich selbst herausfinden/ entscheiden. Ich denke allerdings, dass der Kurseinbruch das Risiko, das jetzt noch in der Aktie steckt, wesentlich verringert hat.

Der von mir sehr geschätzte Starinvestor Howard Stanley Marks sagte Folgendes: "Die meisten Anleger glauben, Qualität und nicht etwa der Preis sei der Maßstab dafür, ob eine Geldanlage riskant ist. Doch qualitativ hochwertige Aktiva können riskant und Vermögenswerte niedriger Qualität können sicher sein. Es ist alleine eine Frage des Preises, den man für sie bezahlt hat". Und weiter: "Die besten Schnäppchen gibt es immer in Angst einflößenden Umgebungen".

Ganz klar ist, LuS hat einen massiven Qualitäts- und Wertverlust erlitten, nicht nur finanzieller Art. Ebenso klar ist auch, dass LuS einen massiven Einbruch beim Preis zu verzeichnen hat, denn der Kurs der Aktien ist weit über den eigentlichen dargestellten Schaden hinaus eingebrochen.

Nimmt man die avisierte max. Schadenhöhe von €61 Mio. und versieht sie mit einem Sicherheitspolster von 25%, landet man bei €76,25 Mio. kalkuliertem Risiko; bei 50% entsprechend bei €91,5 Mio. 

Bei 3,15 Mio. Aktien läge der "angemessene" Kursabschlag also bei €24 bzw. €30 je Aktie und damit der rechnerische Wert der Aktie, ausgehend vom Kurs "vor Fiasko" von €130 somit zwischen €100 und €106.

Sofern meine Überlegungen halbwegs stimmen, würde nach Marks der Kauf einer LuS-Aktie zu knapp €80 eine Extrachance von €20 bis €26 je Aktie darstellen.

Ich habe daher bei rund €75 zugeschlagen. Wohl wissend, dass dies eine risikobehaftete Spekulation ist und dass sich in den nächsten Tagen und Wochen durchaus herausstellen könnte, dass es sich nur um die Spitze des Eisbergs handelte und/oder dass die negativen Auswirkungen auf LuS und sein Business sich als viel gravierender herausstellen, als ich momentan annehme. Dieses Risiko gehe ich bewusst sein. Weil der Kurs bei €75 mir eine mehr als ausreichende Sicherheitsmarge bietet und die Chancen auf eine Erholung (der Unternehmens und des Aktienkurses), zumindest erstmal Richtung €100, durchaus realistisch erscheint. Das wird nicht sofort passieren und in nächster Zeit wird es vermutlich sehr volatil bei der Aktie zugehen. Und es wird viel Gerede geben, das meiste davon Blödsinn und emotional überfrachtet, einiges aber auch faktenbasierend und substanziell. Das erfordert ein dickes Fell, einen guten Filter und brauchbare Nerven. Mal sehen, wie sehr ich mit meinen Einschätzungen daneben liege - und in welche Richtung...


Ergänzung vom 25.08.2021, 14:34

Weitere Überlegungen zur möglichen aktiven Teilnahme von LuS an CumEx-Deals

So, nach meinen ersten Überlegungen habe ich mir in Bezug auf den zweiten Aspekt vertiefte Gedanken gemacht. Nämlich LuS nicht als Broker für Kunden, sondern als Wertpapierhändler in eigener Sache.

So etwas ist keinesfalls unüblicher, sondern eher normale Alltagspraxis. Deutsche Banken kaufen und verkaufen Aktien auch auf eigene Rechnung, also für ihren Anlage- oder Handelsbestand. Sie sind dann also selbst Eigentümer der jeweiligen Aktien. Um das tun zu dürfen, benötigen sie eine entsprechende Lizenz der BaFin.

Lang & Schwarz hatte eine entsprechende Wertpapierhandelslizenz bis 2010; dann gab man diese zurück. Aber nur, weil das Geschäftsfeld auf eine Tochter übertragen und LuS selbst zu einer Holding wurde.

Die CumEx-Thematik betrifft also LuS bis 2010 direkt und anschließend für 2011 noch die Tochter (letztlich indirekt also auch die Mutter/ Holding). Seit 2012 ist CumEx in Deutschland verboten aufgrund einer Gesetzesänderung.

Wie lief CumEx?

Bei der CumEx-Abzocke ging es ja um den Dividendenstichtag und wem die Aktie letztlich zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung gehörte. Wer eine Aktie kauft, wird sofort wirtschaftlicher Eigentümer, aber rechtlich erst nach zwei Tagen - sieht man auf den Wertpapierabrechnungen, wo Buchungstag und Valuta voneinander abweichen. Wer VOR dem Dividendenabschlagstermin seine Aktien verkauft, soll/darf die Dividende nicht mehr einsacken, sondern der Käufer (der hat sie ja quasi mit seinem Kurs mit bezahlt). "Da er die Aktie vor dem Dividendenstichtag gekauft und einen entsprechenden Preis bezahlt hat, erhält er zusätzlich zur Aktie eine sogenannte Kompensationszahlung in Höhe der Nettodividende. Weil Dividende und Kompensationszahlung für die Depotbanken nicht zu unterscheiden sind, erhält auch der neue Eigentümer der Aktie eine Steuerbescheinigung. Damit kann auch er die Erstattung der Ertragsteuer beantragen." (Quelle: Capital, sehr informativ und anschaulich).

Bis dahin ist also relativ einfach nachzuvollziehen, wem die Dividende und wem die Steuererstattung zusteht. Doch nun kommen die Leerverkäufer ins Spiel. Diese haben massiv Aktien direkt vor dem Dividendenstichtag leerverkauft und die (eingeweihten) Käufer haben sie übernommen. Diese Käufer haben vom Finanzamt dann die Steuererstattungsbescheinigungen erhalten. Das Finanzamt hatte aber keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die Aktien von "richtigen" Verkäufern stammten oder von Leerverkäufern. Daher entstand die paradoxe Situation, dass das Finanzamt von mehr als 100% Aktieneigentümern ausging, was natürlich der Realität widerspricht. Die (eingeweihten) Käufer bekamen also ungerechtfertigt Steuererstattungen, während die Leerverkäufer keine entsprechende Gegenbelastung (durch den Dividendenabschlag) hatten. Da/wenn sich beide Seiten abgesprochen hatten, dann konnten sie die Erstattungen einsacken und unter sich aufteilen. Wie inzwischen höchstrichterlich festgestellt wurde, ist das nicht einfach clever, sondern schlicht Betrug.

Und damit kommen wir zurück zu Lang & Schwarz... Solange Leerverkäufer und Käufer sich ohne Wissen/ Unterstützung von LuS bereichert haben, steht LuS nicht direkt im Fadenkreuz. Sollte aber LuS (oder einzelne LuS-Mitarbeiter, wie Vorstand, Aufsichtsrat u.ä.) von der "Verschwörung" gewusst und ggf. sogar daran mitgewirkt und einen Teil der ergaunerten Steuererstattungen eingesackt haben, dann würde LuS von den Steuerbehörden straf- und zivilrechtlich unter Beschuss genommen werden. Und dann auch völlig zurecht, mit allen Konsequenzen für das Unternehmen und/oder die handelnden Akteure.

Für diesen zweiten, aktiven Part, gibt es bisher aber keine konkreten Hinweise. LuS verweist dies bezüglich ja auf die erfolgte Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 aus 2015, die beanstandungsfrei blieb. Das kann heißen, dass die Prüfer des Finanzamts damals nichts gefunden haben, oder aber dass sie das, was sie gefunden haben als nicht beanstandungswürdig eingestuft haben. Würde man nun bisher nicht vorlegte/ vorhandene Belege finden, wäre das ein Skandal. Halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Auch deshalb, weil dann die Steuerbehörden nicht nett per Brief um Auskünfte und Belege gefragt, sondern unangemeldet früh morgens die Türen eingetreten, die Räumlichkeiten durchsucht und Akten beschlagnahmt hätten. Das fand aber nicht statt.

Wahrscheinlicher ist also, dass die Steuerprüfer heute zu einer abweichenden Einschätzung der Vorgänge/Belege kommen. Das bleibt abzuwarten. Anders gesagt: es ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht wahrscheinlich, sondern "lediglich" möglich.

Das ist aber momentan alles Kaffeesatzleserei. LuS hat angekündigt, "zeitnah" weitere Infos mitzuteilen, wenn es denn welche gibt.

Klar ist aber, dass die Zweifel weiter anhalten werden, dass der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann und dass der Ruf von LuS Schaden nimmt. Ob nun bestehende Partner abspringen, kann ich nicht einschätzen. Aus Sicht eines angehenden neuen Partners würde ich jedenfalls momentan Tempo rausnehmen und erstmal abwarten, was sich aus den Ermittlungen ergibt.

Im Grunde dürften alle Broker/ Banken von den Steuerbehörden genauer unter die Lupe genommen werden, die vor 2012 Wertpapiergeschäfte auf eigene Rechnung vorgenommen haben.


Ergänzung vom 15.09.2021, 19:04

Neues zum HV-Termin und Dividende

Die ursprünglich für den 26. August 2021 terminierte Hauptversammlung soll nunmehr am 17. November 2021 durchgeführt werden und zwar in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre.

Der Vorstand will der Hauptversammlung unverändert eine Dividendenzahlung in Höhe von €4,00 je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen.

Disclaimer: Habe Lang & Schwarz auf meiner Beobachtungsliste und/oder in meinem Depot.

28 Kommentare:

  1. Ich hab auch gekauft. Und ich freue mich auf die Kurse morgen.
    Der heutige Abverkauf war eine totale übertreibung.

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  2. Hi Michael,
    ein Detail:
    L&S hat doch gar keine Banklizenz (oder irre ich mich).
    Das war doch der Punkt bei dem alten, geklärten Steuerstreit.

    Grüße, Daniel

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    1. Hab ich jetzt auch nicht en Detail auf dem Schirm, Daniel, muss ich dann noch mal kären. Mir wurde die Frage gestellt, ob LuS nun seine Banklizenz verloren würde und daher habe ich den Punkt mit beantwortet. Hab den Passus aber nun in "Lizenz(en)" geändert, weil es mir um die grundsätzliche Auswirkung des Steuerstrafverfahrens ging.

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    2. Siehe auch hier: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/institutDetails.do?cmd=loadInstitutAction&institutId=123912

      Soweit ich das verstehe, ist L&S ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut, zugelassen für Abschlussvermittlung, Anlagevermittlung, Eigengeschäft und Eigenhandel --- aber kein Kreditinstitut. Nach meinem Verständnis sind sie also nicht für Bankgeschäft lizensiert...

      Was aus den Feinheiten folgt, ist mir dann aber wieder nicht klar.

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  3. Mir ist noch nicht ganz klar, was hinter den Vorwürfen steckt: klingt es in der Presseerklärung nicht so, als habe nicht L&S die Cum-Ex-Deals gemacht, sondern als habe L&S nur (Beispiel per Aktienausleihe) im Auftrage krimineller Kunden gearbeitet? Andererseits wusste damals natürlich jeder, warum man um Dividendentermine herum Aktien leiht. Bin gespannt auf Details - klingt für mich aber auch erstmal nach Kaufgelegenheit. Wenn ich doch liquide wäre :-O

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    1. Moin Andreas,
      zurzeit geht es wohl nicht darum, dass man LuS selbst vorwirft, sich aktiv an Steuerstraftaten beteiligt zu haben. LuS ist mit einem "Auskunfts- und Herausgabeersuchen" konfrontiert und muss Unterlagen beibringen, mit denen das Finanzamt prüfen möchte, ob Kunden bei den Kapitalertragsteuern betrogen haben (also mehrfach die Rückerstattung nur einmalig abgezogener Beträge eingesackt haben, sog. "CumEx"). Die entsprechenden Wertpapierabrechnungen erstellt aber ja der Broker/die Depotbank und auf denen ist der Steuerbetrag angegeben. Insofern könnte es am Ende darauf hinauslaufen, dass LuS hierfür in Haftung genommen wird, wenn man von den eigentlichen "Tätern", den Kunden, die Steuern nicht mehr einfordern kann. Ob und ggf. in welcher Höhe die Kapitalertragsteueranrechnung seitens LuS fehlerhaft und/oder rechtwidrig war, steht aktuell überhaupt nicht fest - das wird erst die Prüfung ergeben. Gut möglich ist auch, dass man bei LuS so intensiv prüfen will, weil die Beteiligten auf der anderen Seite ggf. im Ausland sitzen (bei den CumEx-Deals gab es ja blitzschnelle Hin- und Hertrades zwischen verschiedenen Depotbanken und oft über Ländergrenzen hinweg). Dass deutsche Steuerbehörden von ausländischen Banken Informationen erhalten, dürfte sich deutlich schwieriger gestalten als bei Inlandsinstituten.

      Ich gehe daher davon aus, dass am Ende für LuS viel weniger dabei herauskommt, als man sich momentan ausmalt. Dennoch ist es richtig, vorsorglich entsprechende Rückstellungen zu bilden. Diese können ggf. ja wieder aufgelöst werden, wenn der Spuk vorbei ist und sie sich als überdotiert erwiesen haben sollten. Da hat(te) das LuS-Management meiner Ansicht nach gar keine andere Wahl als so vorzugehen, wie man es jetzt getan hat.

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    2. Moin Michael, danke für Deine Einschätzung. Dass es nur um ein Auskunftsersuchen geht, scheint plausibel, insbesondere weil die Steuerstrafbehörde so vielleicht Informationen von Beschuldigten validieren kann. Auf die Idee, dass das Finanzamt den Broker für beim Betrug ausnutzbare Kapitalertragssteuerberechnungen haftbar machen könnte, war ich bisher noch nicht gekommen. Das wäre schlimm für L&S - ich kann mir das aber auch nicht vorstellen, zumindest nicht bei Geschäften unter Kaufleuten. Wenn dem so wäre, müsste das ja ein "Branchenbeben" bei allen Brokern und Börsen geben...

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    3. Ein Broker bzw. die Depotbank ist aber in der Regel nicht an den Transaktionen aktiv beteiligt, sondern rechnet sie nur für den Kunden ab. Und hat dabei die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Sie ist also Dienstleister, nicht Akteur. Haftbar wäre der Broker daher meiner Meinung nach nur, wenn er gewusst hätte, dass seine Kunden Steuerbetrug begehen und das einfach so geduldet oder sogar dabei mitgemacht hätte. Um diese Fragestellung geht es aber bei LuS momentan gar nicht. Und ob es jemals darum gehen wird, ergibt sich erst nach Auswertung all der Dokumente und Auskünfte, die die Steuerbehörde nun von LuS angefordert hat. Und bei solchen Ermittlungen stellt sich immer die Frage: "Cui bono?" Wie hätte LuS davon profitieren sollen, denn nur dann würde die Mittäterschaft ja irgendeinen Sinn ergeben. Bei der Warbrug Bank lag deren Benefit darin, dass sie extra CumEx-Produkte für ihre vermögenden Kunden entwickelt hatten, mit denen dann neue Kunden gewonnen und alte Kunden zufriedengesellt wurden. Warburg verdiente als direkt an den Provisionen für die Produkte. Aber LuS? Oder die vielen anderen Broker, wie comdirect, Consors usw, die das alle auch betrifft, weil sie Wertpapierabrechnungen über Dividendenausschüttungen erstellen? Wo ist deren Profit, deren Motiv? Bin gespannt, ob hier eines gefunden werden kann und nur dann würde i h mir anfangen Sorgen darüber zu machen, ob diese Broker irgendwie an den (potenziellen!) Steuerstraftaten ihrer Kunden beteiligt waren. Ansonsten ist das Ganze nur aufwändig und lästig. Und für die betroffenen Aktionäre nun natürlich teuer - zumindest vorübergehend, wenn sie denn ihre LuS-Aktien nicht in den Kursabsturz hinein verkauft haben.

      Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen LuS wären allerdings wohl nur möglich, wenn LuS ein Fehlverhalten nachzuweisen wäre. In der Sache selbst oder im Umgang damit. Die Tatsache alleine, dass die Steuerstrafbehörden Unterlagen von LuS einfordern und LuS bzgl. sich daraus möglicherweise ergebender finanzieller Risiken aktiv werden und die Öffentlichkeit informieren musste, kann man wohl kaum einen solchen Schadensersatzanspruch ableiten. Auch wenn das findige Anwälte den Aktionären natürlich einzureden versuchen werden, um selbst üppige Mandate abzugreifen. Für die Aktionär wird dabei nichts herauskommen. Es sei denn... LuS kann strafrechtlich relevante Mittäterschaft nachgewiesen werden, dann sähe die Sache anders aus. Aber, wie gesagt, dafür sehe ich momentan keine Anhaltspunkte.

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  4. Ich weiß, du lässt Moral bei deinen Investments komplett außen vor.
    Bei aller Freude über günstige Nachkaufgelegenheiten sollte man aber nicht vergessen, wohin gewissenlose Führungskräfte, welche sich an Betrügereien beteiligen ein Unternehmen führen können.
    Siehe z.B. die Deutsche Bank. Die hat ihre kriminellen Tätigkeiten in Sachen Strafe auch immer "locker bezahlen" können. Den langjährigen, ebenfalls moralbefreiten Investoren hat das aber auch nicht viel genützt...
    Ich halte mich von solchen Menschen und Unternehmen fern und bin damit mein ganzes Leben lang gut gefahren. Wünsche euch natürlich wie allen Aktionären viel Erfolg bei eurem Investment.
    Aber vielleicht kommt ja auch bei den Untersuchungen raus, dass überhaupt nicht kriminell gehandelt worden ist. Der bloße Verdacht zusammen mit der Untersuchung würde bei mir aber ausreichen, um sofort die Reißleine zu ziehen. hat nichts mit Panik (bei mir) zu tun, sondern mit Investment-Grundsätzen.
    Bleib für uns am Ball, ich habe das Unternehmen gar nicht im Auge und die Story ist spannend :>

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    1. Nein, ich lasse die Moral bei meinen Investments nicht außen vor! Bei Lang & Schwarz geht es konkret um ein Steuerstrafverfahren, bei dem LuS nicht das eigentliche Ziel ist! Das ist ausdrücklich in der Adhoc mitgeteilt worden. Momentan soll man "nur" Unterlagen herausgeben und Auskünfte erteilen. Man hat eine maximale Schadenserhöhe ermitteln lassen durch seine Steuerberater und diese kommuniziert - und man bildet eine entsprechende Rückstellung. Das hat Auswirkungen und daher wurde die HV abgesagt/verschoben.

      Jeder, der schon mal eine Dividendenzahlung erhalten hat, kennt die Wertpapierabrechnung: dort wird die Steuer abgezogen - und die Abrechnung erstellt der Broker. Der führt auch die Steuern ans Finanzamt ab und/oder erstattet diese an seinen Kunden. Und genau darum geht es. Um die Kunden von LuS und um die von LuS gefertigten Abrechnungen. Die können natürlich falsch sein (weil im Rahmen der CumEx-Deals ja rasend schnell Wertpapiere zwischen verschiedenen Adressen hin- und hergetauscht wurden, um so eine mehrfache Steuererstattung zu ergaunern). Das bedeutet aber nicht, dass LuS an der Straftat (der rechtswidrigen Erschleichung der Mehrfacherstattungen) aktiv beteiligt war. Darum geht es dann ggf. im zweiten Schritt, um die Frage ob jemand bei LuS vorsätzlich (Wissen und Wollen) bei dem Steuerbetrug mitgewirkt und den LuS-Kunden dadurch Vorteile verschafft hat. Davon ist bisher nicht die Rede, aber das Finanzamt wird ganz sicher jedem noch so kleinen Hinweis nachgehen, wenn es welche finden sollte.

      Bei der Warburg Bank ist diese aktive Mitwirken ja dokumentiert, man hat ja sogar Kunden explizit auf die Möglichkeit solcher Deals gebracht und ihnen entsprechende Produkte verkauft. Das hat eine ganz andere Qualität als bloß die Abrechnungen eines Brokers, der lediglich die Transaktionen seiner Kunden nachvollzieht und abrechnet - und der ggf. eben instrumentalisiert wurde, um an die Mehrfacherstattungen heranzukommen.

      Wenn man einen Erpresserbrief per Post verschickt, wirkt die Post bei der Erpressung zwar (ungewollt) mit, ist aber deswegen noch lange keim Mittäter im strafrechtlichen Sinne.

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  5. So richtig habe ich es noch nicht kapiert.

    L+S ist doch nur ein Börsenplatz und erstellt keine Abrechnungen rund um den Wertpapierkauf oder -verkauf. Die depotführende Bank erstellt die Abrechnungen und nicht L+S. Ob L+S eine Banklizenz oder ähnliches hat, was sie dazu berechtigt Abrechnungen für Kunden durchzuführen, weiß ich nicht.

    Auf den ersten Blick erscheint mir der Absturz an der Börse eine Panikreaktion zu sein, die zu diesem Zeitpunkt unberechtigt ist.

    Nichtsdestotrotz gibt L+S zu, dass der Sachverhalt anders beurteilt werden könnte. Es kann also in dem Sinne zumindest eine Mitwisserschaft nicht ausgeschlossen werden. Wie die aussehen soll, erschließt sich mir noch nicht. Eigentlich kann das nur "Werbung" für "krumme Geschäfte" sein. Aber was für ein Interesse soll L+S daran haben? Erschließt sich mir auch nicht.

    Die Rückstellung an sich ist vernünftig und notwendig.

    Man kann nur hoffen, dass nicht noch irgendwelche Machenschaften mit der Zeit ans Licht kommen. Ganz unmöglich ist sowas ja grundsätzlich nicht, wenn Gier im Spiel ist.

    Ich gehe davon aus, dass rund um Cum ex noch einige Schlagzeilen rauskommen. Ich kann nur hoffen, dass bei L+S sauber gearbeitet wurde und auch wird.

    Gut ist, dass der Sachverhalt "nur" die Vergangenheit betrifft und L+S weiter kräftig verdient. Sonst hätte ich verkauft. Aber so habe ich weder zugekauft noch habe ich Stücke hergegeben.

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    1. Lang & Schwarz hatte bis 2010 eine Wertpapierhandelslizenz, diese wurde 2010 zurückgegeben, da die entsprechenden Aktivitäten in eine separate Tochter ausgegliedert wurden. Seit 2010 ist LuS eine Holding mit mehreren operativ tätigen Töchtern.

      Die CumEx-Thematik betrifft also LuS bis 2010 direkt und anschließend für 2011 noch die Tochter (letztlich also auch die Mutter/Holding). Ab 2012 ist CumEx in Deutschland verboten aufgrund einer Gesetzesänderung.

      LuS ist also Dienstleister gewesen, aber man hat früher auch Wertpapiergeschäfte auf eigene Rechnung getätigt. Hier könnte sich der von mir als "zweiter Prüfungsschritt" benannte Aspekt einstellen, dass LuS selbst in CumEx-Geschäfte verwickelt gewesen sein könnte. Also dann quasi als eigener Kunde.

      Bei der CumEx-Abzocke ging es ja um den Dividendenstichtag und wem die Aktie letztlich zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung gehörte. Wer eine Aktie kauft, wird sofort wirtschaftlicher Eigentümer, aber rechtlich erst nach zwei Tagen - sieht man auf den Wertpapierabrechungen, wo Buchungstag und Valuta voneinander abweichen. Wer VOR dem Dividendenabschlagstermin seine Aktien verkauft, soll/darf die Dividende nicht mehr einsacken, sondern der Käufer (der hat sie ja quasi mit seinem Kurs mit bezahlt). "Da er die Aktie vor dem Dividendenstichtag gekauft und einen entsprechenden Preis bezahlt hat, erhält er zusätzlich zur Aktie eine sogenannte Kompensationszahlung in Höhe der Nettodividende. Weil Dividende und Kompensationszahlung für die Depotbanken nicht zu unterscheiden sind, erhält auch der neue Eigentümer der Aktie eine Steuerbescheinigung. Damit kann auch er die Erstattung der Ertragsteuer beantragen. (Passus stammt aus diesem Artikel von Capital).

      Bis dahin ist also relativ einfach nachzuvollziehen, wem die Dividende und wem die Steuererstattung zusteht. Doch nun kommen die Leerverkäufer ins Spiel. Diese haben massiv Aktien direkt vor dem Dividendenstichtag leer verkauft und die (eingeweihten) Käufer haben sie übernommen. Und diese Käufer haben vom Finanzamt dann die Steuererstattungsbescheinigungen erhalten. Das Finanzamt hatte aber keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die Aktien von "richtigen" Verkäufern stammten oder von Leerverkäufern. Daher entstand die paradoxe Situation, dass das Finanzamt von mehr als 100% Aktieneigentümern ausging, was natürlich der Realität widerspricht. Die (eingeweihten) Käufer bekamen also ungerechtfertigt Steuererstattungen, während die Leerverkäufer keine entsprechende Gegenbelastung (durch den Dividendenabschlag) hatten. Da/wenn sich beide Seiten abgesprochen hatten, dann konnten sie die Erstattungen einsacken und unter sich aufteilen. Wie inzwischen höchstrichterlich festgestellt wurde, ist das nicht einfach clever, sondern schlicht Betrug.

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      Und damit kommen wir zurück zu Lang & Schwarz. Solange Leerverkäufer und Käufer sich ohne Wissen/Unterstützung von LuS bereichert haben, steht LuS nicht direkt im Fadenkreuz. Sollte aber LuS (oder zumindest LuS-Mitarbeiter, wie Vorstand, Aufsichtsrat u.ä.) von der "Verschwörung" gewusst und ggf. sogar daran mitgewirkt und einen Teil der ergaunerten Steuererstattungen eingesackt haben, dann würde LuS von den Steuerbehörden straf- und zivilrechtlich unter Beschuss genommen werden. Und dann auch völlig zurecht, mit allen Konsequenzen für das Unternehmen und/oder die handelnden Akteure.

      Für diesen zweiten, aktiven Part, gibt es bisher aber keine konkreten Hinweise. LuS verweist dies bezüglich ja auf die erfolgte Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 aus 2015, die beanstandungsfrei blieb. Das kann heißen, dass die Prüfer des Finanzamts damals nichts gefunden haben, oder aber dass sie das, was sie gefunden haben als nicht beanstandungswürdig eingestuft haben. Würde man nun bisher nicht vorlegte/vorhandene Belege finden, wäre das ein Skandal. Halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Wahrscheinlicher ist, dass die Steuerprüfer heute zu einer abweichenden Einschätzung der Vorgänge/Belege kommen. Das bleibt abzuwarten. Anders gesagt: es ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht wahrscheinlich, sondern "lediglich" möglich.

      Das ist aber momentan alles Kaffeesatzleserei. LuS hat angekündigt, "zeitnah" weitere Infos mitzuteilen, wenn es denn welche gibt.

      Klar ist aber, dass die Zweifel weiter anhalten werden, dass der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann und dass der Ruf von LuS Schaden nimmt. Ob nun bestehende Partner abspringen, kann ich nicht einschätzen. Aus Sicht eines angehenden neuen Partners würde ich jedenfalls momentan Tempo rausnehmen und erstmal abwarten, was sich aus den Ermittlungen ergibt.

      Im Grunde könnten/dürften alle Broker/Banken von den Steuerbehörden genauer unter die Lupe genommen werden, die vor 2012 Wertpapiergeschäfte auf eigene Rechnung vorgenommen haben.

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  6. "...wissen hätte können" reicht im moment schon, dass man vom finanzamt vors gericht gezerrt wird. wahrscheinlich hängt der zeitpunkt auch mit der bundestagswahl zusammen und scholz möchte sich nochmal als harter hund präsentieren.

    wo rauch ist, ist feuer. ganz ungeschoren kommt die L&S nicht davon. bis das thema erledigt ist, wird die performance leiden. da muss man jetzt durch halten.

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    1. Das halte ich für eine gewagte These. Der Scholz wollte es verhindern und wird jetzt nicht mehr aktiv..

      Interessant ist nur die lange Sicht auf L&S.

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  7. noch investiert?

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    1. Auf jeden Fall! Habe die letzten Stunden damit verbracht, meinen Aktien Report zu Lang & Schwarz zu verfassen mit all den neusten Erkenntnissen und Einschätzungen. Dessen Abonnenten kriegen den morgen kostenlos in ihre Emailpostfächer geschickt (bei Interesse hier anmelden; der "Aktien Report" ist inhaltsgleich mit dem "Geldanlage Report"). Hier im Blog wird der Artikel dann in knapp 10 Tagen erscheinen.

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    2. Wann wird denn der Newsletter verschickt?
      Ich habe noch keine Email mit dem LuS Report bekommen heute :-)
      Gruß
      Martin

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    3. Eigentlich wird der Aktien Report immer Samstags gegen 17:00 per Mail verschickt, soweit ich weiß. Ich habe darauf aber keinen Einfluss. Pünktlich abgeliefert habe ich den Text am Freitagnachmittag aber... ;-)

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  8. Hmmmm hat schon jemand den neuen Report bekommen? Bei mir kam noch nichts…

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    1. Ich habe mal nachgehakt und hoffe, dass die Verteilung jetzt zeitnah erfolgt...

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  9. auch nichts erhalten

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  10. So, nun sollte der Aktien Report zu Lang & Schwarz verschickt worden sein. Viel Spaß beim Lesen!

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  11. Ist eben angekommen!
    Danke :-)

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  12. ...in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und Herausgabeersuchens ist, GEGEN VERANTWORTLICHE PERSONEN DER LANG & SCHWARZ...

    -> was sagst du eigentlich dazu?
    -> Adressatin über Auskunft und Herausgabe ist das eine, aber wieso dann gegen L&S Verantwortliche?

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    1. Ganz normal. In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht (anders als zB in den USA) und daher richtet sich eine Strafermittlung immer gegen Organe und/oder handelnde Personen eines Unternehmens.

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    2. Mir ging es mehr darum, dass gegen L&S Verantwortliche ermittelt wird. Hatte dich zunächst so verstanden, dass es "nur" gegen Ermittlungen gegen "unbekannt" geht, also nicht direkt gegen L&S, weil es um die Herausgabe von Infos ging (Stichwort: Adressatin von Infos).

      Also sind es doch direkte Ermittlungen gegen L&S (Verantwortliche).

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  13. Neues zu HV-Termin und Dividende bei Lang & Schwarz: Die ursprünglich für den 26. August 2021 terminierte Hauptversammlung soll nunmehr am 17. November 2021 durchgeführt werden und zwar in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre. Dort will der Vorstand der Hauptversammlung unverändert eine Dividendenzahlung in Höhe von €4,00 je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen.

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