Unter dem Andienungsvolumen versteht man das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen aus durchgeführten Squeeze-out-Verfahren, deren Höhe noch gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird.
In der Regel ergeben sich hieraus Nachschläge von durchschnittlich 15 Prozent auf den ursprünglichen Abfindungsbetrag.
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