Montag, 22. Juni 2020

Börsenweisheit der Woche 25/2020

"Die technische Analyse abzulehnen ist eine Investitionsstrategie. Man muss ein Fundamentalist sein, um wirklich erfolgreich am Markt zu sein."
(Sir John Templeton)

3 Kommentare:

  1. Hallo Michael,

    vor einiger Zeit habe ich schon einmal auf Lang & Schwarz als Investition hingewiesen. Dies würde ich nun gerne wiederholen.

    Letztes Mal hast Du auf die STeuerproblematik hingewiesen welches den Kurs drückt. Gestern kam nun die wohl "erlösende" Meldung hierzu.

    Heute ist der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft vom Finanzamt die beantragte verbindliche Auskunft nebst Klarstellung vollumfänglich in der beantragten Form positiv erteilt worden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die umgesetzten Maßnahmen auch für das Finanzamt rechtlich bindend sind. Wir gehen davon aus, dass die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, die zur verbindlichen Auskunft geführt hat, durch das Finanzamt seit Ende 2018 gleichlautend erfolgt. Die erstellten Finanzdaten seit Ende 2018 beruhen bereits auf der Annahme, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft findet. Änderungen ergeben sich demzufolge für die veröffentlichten Finanzdaten nicht.

    So nun meine Frage an Dich Michael - was bedeutet diese Meldung für die erfassten Rückstellungen in 2017 und 2018? Ist es nicht so, dass diese nun aufgelöst werden müssten? Oder verstehe ich hier etwas falsch?

    Wenn dem so ist befindet sich in dieser Aktie eine Menge Fantasie. Man bedenke, dass bereits zu Q1 eine EPS von 1,81 Euro kommuniziert wurde. Darüber hinaus sehr starke Zahlen im April und nun wure auch noch ein außerordentlicher Gewinn erzielt, da man sich von einem kleinen ANteil an TradeRepublic getrennt hat.

    Also im Prinzip erfüllt das Unternehmen doch alle Deine Anforderungen, oder? :)! Ich bin gespannt auf Deine Ausführungen / Gedanken hierzu.

    Grüße

    Tobias

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    1. Soweit ich das verstanden habe, bezieht sich die verbindliche Auskunft des Finanzamt "nur" auf das laufende Geschäftsjahr und die Zukunft. Für 2017 und 2018 laufen noch Gerichtsverfahren, Ausgang ungewiss. Eine Auflösung der Rückstellungen kommt also solange nicht in Betracht. Positiv ist, dass für die Zukunft nun klar ist, wie die steuerliche Situation bei L&S ist und dass das gewählte Konstrukt (ohne eigene Banklizenz) "fliegt". Insofern kommt es künftig wieder hauptsächlich auf die Handelsaktivitäten der Kunden an, ob L&S erfolgreich ist (und hohe Dividenden ausschütten kann).

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  2. Hi Michael,

    ach diese Steuergeschichten immer. Aber nach intensivem Nachlesen komme ich zu dem gleichen Eindruck.

    Ich als Laie stelle mir hier die Frage weshalb dann 2017 und 2018 anders gesehen sollte aber gut.

    Für die Zukunft ist das ja aber eine richtig gute Nachricht. Bei einem Kurs unter 30 Euro lohnt sich m.M nach ein Blick auf die Aktie allemal. Durch Sondereinnahmen (wie z.B. Verkauf Anteil an TradeRepublic) ist im Halbjahr ein EPS zwischen 3 und 4 Euro mehr als realistisch.

    Danke Dir auf jeden Fall für Deine Rückmeldung.

    Grüße

    Tobias

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