Freitag, 13. Januar 2017

Andere Ansichten: Record-Day-Einführung verzögert deutsche Dividendenausschüttungen

An einen interessanten, aber nicht schönen, Aspekt erinnerten jüngst die "Finanzjournalisten". Dabei geht es um die vom Bundestag beschlossene Aktienrechtsnovelle, die ab diesem Jahr greift und die eine liebgewonnene deutsche Tradition schrottet: die Dividendenausschüttung am Tag direkt nach der Hauptversammlung. Aus, vorbei, passé. Der EU sei - mal wieder - gedankt.

Mit Beginn der Dividendensaison 2017 müssen auch deutsche Aktionäre länger auf die Dividendenausschüttung warten, denn diese wird nun in der Regel erst drei Geschäftstage nach dem Aktionärstreffen erfolgen.

Denn bislang erhielt die Dividenden, wer am Tag der Hauptversammlung um 23.59 die Aktie im Depot hatten und der Dividendenabschlag (Ex-Dividende) erfolgte dem entsprechend zum Börsenstart am Tag nach der HV. Ab sofort müssen wir uns allerdings auf angelsächsische Verhältnisse einstellen. Es gibt nun einen sog. "Record-Day", der drei Geschäftstage nach der Hauptversammlung liegt. Allerdings kann die HV auch eine abweichende Regelung beschließen, was das bisherige automatisierte Verfahren erheblich kompliziert.


Die Finanzjournalisten machen die Auswirkungen auch an einem konkreten Beispiel deutlich, an der Siemens AG, die wegen des Geschäftsjahresschlusses 30. September stets als ein der ersten deutschen Aktiengesellschaften ihre HV abhält. Das wird also ab diesem Mal so ablaufen: Das Aktionärstreffen findet am Mittwoch, den 1. Februar 2017 statt, der Record Day, an dem die Dividende bezahlt wird, ist entsprechend am Montag, den 6. Februar 2017.


Zeitpunkt für die Dividendenberechtigung bleibt unverändert
Nicht wenige Anleger, private wie auch institutionelle, spekulieren auf die Ausschüttungen und wer nun zu früh verkauft, erhält keine Dividendenzahlung. Hier kann zumindest soweit Entwarnung gegeben werden, als dass der Zeitpunkt für die Dividendenberechtigung unverändert bestehen bleibt. Dieser ist bei Handelsschluss am Tag der jeweiligen Hauptversammlung. Der Dividendenabschlag wird weiterhin am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung vorgenommen.

Sehr ärgerlich und überflüssig, diese verkomplizierende EU-Harmonisierung. Die EU sollte sich mal endlich darauf besinnen, die besten Regelungen als allgemeinverbindlich zu erklären und nicht immer die schlechtesten. Europa ist für die Bürger da, nicht für die Bürokraten. Auch wenn die das offensichtlich anders sehen...

2 Kommentare:

  1. Hallo Herr Kissig,

    Sie haben völlig Recht! Wir haben in Deutschland eh schon eine unterentwickelte Aktienkultur. Lediglich 14 Prozent waren 2015 an der Börse investiert. Wenn die Rahmenbedingungen komplizierter werden, führt das nicht dazu, dass die Menschen ihre Hemmungen überwinden. Im Gegenteil. Im europäischen Vergleich werden wir weiter hinterher hinken. Für mich ist die Konsequenz, dass ich zukünftig vollständig auf kurzfristige Dividendenjagd verzichten werde. Der Rechercheaufwand fällt dann durch die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

    Schöne Grüße
    Marco

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    1. Moin Marco,
      dass die Deutschen so gegen Aktien eingenommen sind, halte ich für eine Katastrophe. Den hart erarbeiteten (und ererbten) Wohlstand verspielen sie somit. Ich hatte mich ja neulich schon sehr kritisch dazu zu Wort gemeldet und diese Haltung als "dumm" bezeichnet. Wurde etwas dafür gescholten, stehe aber weiterhin dazu. Was nicht heißt, dass man blind einfach irgendwas kaufen sollte. Aber bei der Geldanlage sollte man wenigstens so viel Aufwand und Zeit aufbringen wie beim Kauf eines neuen Fernsehers, Notebooks oder Smartphones. Da kauft ja kaum jemand das Nächstbeste, sondern da wird recherchiert, abgewogen und dann das geeignetste Produkt ausgewählt.

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