Spinn-Offs (Ausgründungen) können für Unternehmen ein Befreiungsschlag sein, sowohl für das Abspaltende wie auch das Abgespaltene.
Kraft Foods hat es gerade vorgemacht und seine europäischen und Non-Food-Aktivitäten unter dem Kunstnamen "
Mondelez International" ausgegliedert und so an die Börse gebracht. Vereinfacht gesagt, hat Kraft sich aufgeteilt und seine Aktionäre haben nun zwei Aktien im Depot - der Kurs der Kraft-Aktien sank entsprechend des Wertes der neuen Mondelez-Aktien.
Bei amerikanischen Unternehmen sind Spin-Offs keine Seltenheit, in Deutschland hingegen sind sie bisher eher nur vereinzelt anzutreffen. Allerdings wurde gerade der Spezialchemiehersteller
Lanxess in den DAX aufgenommen, dabei ist das Unternehmen eine Ausgliederung aus dem
Bayer-Konzern, der 2005 seine siechende Chemie- und Polymersparte hier gebündelt und abgestoßen hatte. Seitdem hat sich einiges geändert und Lanxess sich zu einen ertrag- und margenstarken Unternehmen gewandelt, das mit der
DAX-Aufnahme nun quasi den Ritterschlag erhalten hat. Und auch der DAX-Konzern
Siemens liebäugelt nun mit einem Spinn-Off seiner Glühlampen-Tochter
Osram, nachdem ein Verkauf und Börsengang mehrfach nicht zu Ende gebracht werden konnten.
Für deutsche Anleger sind Spin-Offs bisher allerdings mit Problemen behaftet, Steuerproblemen. Denn während bei deutschen Unternehmen die neuen Aktien einfach mit dem Anschaffungspreis von Null Euro ins Depot gebucht werden (und der Kurs des abgebenden Unternehmens entsprechend fällt), erfasste das Finanzamt Spin-Offs amerikanischer Unternehmen als Ertrag und verlangte auf die Einbuchung entsprechend 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). Und das, obwohl der Anleger keinen Vermögens- oder Ertragszuwachs hatte, den der Kurs des abspaltenden Unternehmens fiel ja um den Kurswert des angespaltenen Teils.
Diese die Realität verkennende und ignorante Benachteiligung soll nun mit dem Jahressteuergesetz 2013 beendet werden und zwar für alle Vorfälle ab dem 1. Januar 2013. Ein zum Anfang 2012 rückwirkendes Inkrafttreten haben die Banken ggü. der Bundesregierung erfolgreich verhindert, weil sie sich nicht in der Lage sehen, die rückwirkende Berechnung korrekt durchführen zu lassen. Ich lasse dieses Argument unserer ach so am Kundeninteresse ausgerichteten Banken mal kommentarlos stehen und hoffe, dass die Banker bei der Berechnung ihrer Boni genauso einfallsfreudig sein werden, wenn um das Nichtberechnenkönnen geht.
Tatsache ist, dass sich Spin-Offs in der Regel für die beteiligten Unternehmen und die Aktionäre auszahlen und ab 2013 kann dies der deutsche Anleger auch steuergefahrlos genießen. Erst beim Verkauf der Aktien muss der erzielte Kursgewinn dann ggf. versteuert werden.